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Nutzer

Zugelassen zur Nutzung sind alle Angehörigen der Schule. Die Benutzung der Mediothek erfordert einen Schülerausweis, der mit einem Barcode der Mediothek versehen wird. Dazu muss zunächst die Anerkennung der Benutzungsordnung per Unterschrift vorliegen. Bei Ausscheiden aus dem Berufskolleg muss die Rückgabe aller Medien und die Begleichung aller evtl. Außenstände nachgewiesen werden.

Bild©hofschlaeger/PIXELIO

Nutzungsarten

  • Entleihung und Präsenznutzung von Medien aller Art                      
  • Computernutzung (Büroprogramme, Internet)
  • Unterricht in der Mediothek
  • Selbstlernzentrum: Gruppen- und Einzelarbeit
  • Thematische Handapparate und Medienpakete
  • Ratgeberecke Beruf und Bewerbung
  • Freizeitnutzung: Zeitungslektüre, Schachspiel, Treffpunkt
  • Einführungen in die Bibliotheksnutzung und Recherchetechniken
Verhalten

In der Mediothek sind Unterhaltungen im Rahmen von Unterricht oder Gruppenarbeit in angemessener Lautstärke möglich.

Jacken und Taschen sowie Lebensmittel dürfen nicht in die Räume der Mediothek gebracht werden. Sie können im Vorraum in Schließfächern und an der Garderobe gelagert werden.

Die Medien sind sowohl innerhalb der Mediothek als auch bei Entleihung pfleglich zu behandeln. Für Schäden haftet der/die Nutzer/in.

Bild©kunst&kultur/PIXELIO