Schülerinnen und Schüler haben das Recht aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung einen Nachteilsausgleich, zum Beispiel in Form einer Zeitverlängerung bei Klassenarbeiten, zu beantragen.
Dafür benötigen wir:
- ein Gutachten von einem Arzt oder Therapeuten und
- einen formlosen Antrag.
Wir führen ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen.
Anschließend wird der Nachteilsausgleich verbindlich festgelegt und gilt für die gesamte Zeit an unserer Schule.
Hier finden Sie eine Vorlage für den Antrag: